Barbara Rotter Leitsatz. § 48 SGB V Dauer des Krankengeldes (1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. § 48 SGB I, Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. 4Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Ehegatten, dem Lebenspartner oder den Kindern Unterhalt gewährt. Der Kläger erlitt Anfang 2007 einen schweren Unfall und lag seither im … § 48 sgb viii Tätigkeitsuntersagung Die zuständige Behörde kann dem Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung die weitere Beschäftigung des Leiters, eines Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiters ganz oder für bestimmte Funktionen oder Tätigkeiten untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er die für seine Tätigkeit erforderliche Eignung nicht besitzt. § 48 SGB I – Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) 1 Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Hilfe bei Krankheit § 48 SGB XII i.V.m. 5 Satz 2 ergibt, ausgezahlt werden. § 48 SGB VI Waisenrente (1) Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn 1. sie noch einen Elternteil haben, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und . 10 Nr. 1-3) des I S. 1248 5 Satz 2 ergibt, ausgezahlt werden. Günther, Zur Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 638. § 86a Abs 2 Nr 3 SGG. § 48 SGB I Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) 1Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen be-stimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber sei- (1) 1 Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. 1 S. 1 SGB V definiert die Begrenzung des Krankengeldes für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren. § 54 SGB I bestimmt zwar, dass bestimmte zweckgebundene Leistungen unpfändbar sind, wie z.B. Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Ehegatten, dem Lebenspartner oder den Kindern Unterhalt gewährt. § 48 SGB X Anwendung findet, ist mitunter schwierig. § 48 SGB 1 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. I S. 2010), in Kraft getreten am 26.11.2015 Gesetzesbegründung verfügbar. § 48 Abs. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 03.12.2020 BGBl. § 48 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Rz. Auf § 48 SGB I verweisen folgende Vorschriften: Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs Grundsätze des Leistungsrechts § 49 (Auszahlung bei Unterbringung) § 54 (Pfändung) Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht also ein Anspruch – die … Bücher schnell und portofrei Bei schriftlichen Bescheiden ist der maßgebliche Vergleichszeitpunkt der Zeitpunkt der Bekanntgabe im Sinne von § 37 SGB … Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht. Die zuständige Behörde kann dem Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung die weitere Beschäftigung des Leiters, eines Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiters ganz oder für bestimmte Funktionen oder Tätigkeiten untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er die für seine Tätigkeit erforderliche Eignung nicht besitzt. Zweiter Titel. August 1996, BGBl. I. :B 3 P 8/01 R. Zur Umdeutung eines Aufhebungsbescheids. (1) 1Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Behördliche Entscheidungen können nach dem SGB X unter bestimmten Verfahrensrechtlichen Besonderheiten korrigiert werden. auf S. 48 (zu § 14 Nr. 48 SGB X hier: Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15.04.2004 – L 5 RJ 130/03 -. Abzweigung von Sozialleistungen (hier: Krankengeld) nach § 48 Abs. Kindergeld, Kinderzuschläge und vergleichbare Rentenbestandteile (Geldleistungen für Kinder) können an Kinder, die bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 54 Abs. Nov. 2019 ... Der Anspruch auf Krankengeld ist nach § 48 SGB V auf maximal 78 Wochen bzw . § 48 - Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (SGB I) Artikel I G. v. 11.12.1975 BGBl. des § 45 SGB X bedeutet, dass ein Bescheid schon zum Zeitpunkt seines Zugangs unrichtig ist. Bei der Abzweigung nach § 48 SGB I von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich nicht um eine Herabsetzung oder Entziehung einer laufenden Leistung i.S.v. § 48 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. 2 SGB V bestimmt, dass ein neuer Anspruch nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums unter den weiter genannten Voraussetzungen besteht. einem vermeintlich Unterhaltspflichtigen. von § 48 I Satz 2 SGB V liegt vor, wenn zeitgleich mit dem Vorliegen oder Wiedervorliegen einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ersten Erkrankung unabhängig von dieser Krankheit zugleich eine weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bedingt (BSG, B 1 KR 27/04 R). Dezember 1988, BGBl. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2008 - L 7 AL 6/07, LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06, LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 536/15, LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 2 R 536/15, LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2016 - L 6 AS 1200/13, Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I), Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III), Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI), Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§, Zweiter Titel - Grundsätze des Leistungsrechts (§§, Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner. § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) 1Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts 2. der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) – Allgemeiner Teil – Dritter Abschnitt. Der VA wird durch die eingetretene Änderung rechtswidrig. § 48 - Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. § 54 SGB I bestimmt zwar, dass bestimmte zweckgebundene Leistungen unpfändbar sind, wie z.B. § 86a Abs 2 Nr 3 SGG. 48§ aufzuheben, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seinem nach Erlass geändert haben. BSG Urteil vom 11.4.2002, Az. Abzweigung von Geldleistungen (§ 48 SGB I) Lexikon des Unterhaltsrechts Stand: 13.02.2020. Kindergeld, Kinderzuschläge … Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs. Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium. 45 v. Einem, Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 261, 642. 3Für das Kindergeld gilt dies auch dann, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. § 48 SGB 8 Tätigkeitsuntersagung. § 48 Abs. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. 66 (i.V.m. (2) Absatz 1 Satz 1, 2 und 4 gilt entsprechend, wenn unter Berücksichtigung von Kindern, denen gegenüber der Leistungsberechtigte nicht kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist, Geldleistungen erbracht werden und der Leistungsberechtigte diese Kinder nicht unterhält. (1) Ist ein Leistungsberechtigter auf Grund richterlicher Anordnung länger als einen Kalendermonat in einer Anstalt oder Einrichtung untergebracht, sind laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, an die Unterhaltsberechtigten auszuzahlen, soweit der Leistungsberechtigte kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist und er oder die Unterhaltsberechtigten es … 1 S. 1 SGB I ggü. 2Kindergeld, Kinderzuschläge und vergleichbare Rentenbestandteile (Geldleistungen für Kinder) können an Kinder, die bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 54 Abs. Sozialgesetzbuch mit Sozialgerichtsgesetz: SGB, 49., neu bearbeitete Auflage, 2020, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-75278-0. Bei der Korrektur behördlicher Entscheidungen spielen insbesondere die Vorschriften zur Rücknahme nach § 45 SGB X und zur Aufhebung nach § 48 SGB X eine besondere Rolle. § 48 sgb i Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. § 264 Abs. 341 Entscheidungen zu § 48 SGB I in unserer Datenbank: Abzweigung von Geldleistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht - ... Arbeitslosengeld - Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - ... Arbeitslosengeld II - Abzweigung - Vorliegen eines Unterhaltstitels - keine ... Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht - ... Arbeitslosengeld II - Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - Vorliegen ... Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der ... Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - Arbeitslosengeld II - ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). 1.1 Anfängliche Unrichtigkeit nach § 45 SGB X Anfängliche Unrichtigkeit i.S. § 45 SGB X § 45 SGB X regelt die Rücknahme eines von Anfang an … 2-7 SGB V Stand 10.2015 1 § 48 SGB XII Hilfe bei Krankheit (1) Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, werden Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend dem Dritten Kapitel Fünften Abschnitt Ersten Titel des Fünften Buches erbracht. 546 Tage innerhalb einer Drei-Jahres-Blockfrist begrenzt. Der Beklagte erbrachte für das im Jahre 2001 geborene Kind des Klägers Unterhaltsvorschuss. § 48 SGB I – Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. (1) Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Autor: Diehl Auszug: Allein der Umstand, dass ein Unterhaltsschuldner Bezieher von Sozialleistungen, Krankengeld, Übergangsgeld oder Rente ist, hindert nicht die zivilrechtliche Vollstreckung. Bei der Abzweigung nach § 48 SGB I von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich nicht um eine Herabsetzung oder Entziehung einer laufenden Leistung i.S.v. Abzweigung von Geldleistungen (§ 48 SGB I) Allein der Umstand, dass ein Unterhaltsschuldner Bezieher von Sozialleistungen, Krankengeld, Übergangsgeld oder Rente ist, hindert nicht die zivilrechtliche Vollstreckung. Frohn, Der unmittelbare Zugriff auf Sozialleistungen an den Unterhaltspflichtigen nach § 48 SGB I, FamRZ 1996 S. 920. 1) handelt es sich um eine Folgeänderung aus der Zusammenfassung der verschiedenen Verweisungsvorschriften des SGB in § 37 SGB I.4 Die aktuelle Fassung des § 1 SGB X trat mit Wirkung vom 01.01.2001 durch Neubekanntmachung des SGB X vom 18.01.2001 in Kraft.5 Grundlage dafür war Art. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20.11.2015 (BGBl. I S. 2668 Geltung ab 01.01.1981; FNA: 860-10-1 Sozialgesetzbuch 60 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 483 Vorschriften zitiert. 20. (2) Absatz 1 Satz 1, 2 und 4 gilt entsprechend, wenn unter Berücksichtigung von Kindern, denen gegenüber der Leistungsberechtigte nicht kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist, Geldleistungen erbracht werden und der Leistungsberechtigte diese Kinder nicht unterhält. § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Art. § 48 SGB V Dauer des Krankengeldes - Sozialgesetzbuch (SGB) Ein "Hinzutreten während der Arbeitsunfähigkeit" i.S. Ist ein Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig (hier Bewilligung der Pflegestufe 1bei nur 33 Minuten Grundpflege täglich), kann er von der Behördenicht unter Berufung auf § 48 SGB X zurückgenommen werden.. Tatbestand 2 Kindergeld, … I S. 3015; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 12.06.2020 BGBl. 2 Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit I S. 1254) (SGB 7) - Verletztengeld bei Wiedererkrankung Für das Kindergeld gilt dies auch dann, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. I S. 2477) (SGB 5) - Dauer des Krankengeldes